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   VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028   

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VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028 (https://dejure.org/2011,18884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028 (https://dejure.org/2011,18884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 10 ZB 10.3028 (https://dejure.org/2011,18884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung eines Elternteils eines Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausweisung eines kamerunischen Staatsbürgers trotz Vorliegens von Privilegierungstatbeständen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Erfordernis einer Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Ermessensentscheidung bzgl. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausweisung eines kamerunischen Staatsbürgers trotz Vorliegens von Privilegierungstatbeständen aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Erfordernis einer Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Ermessensentscheidung bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 161
  • DVBl 2011, 1252
  • DÖV 2011, 902
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
    15 Nichts anderes ergibt sich aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes -UN-Kinderrechtskonvention, KRK (BGBl II 1992 S. 121) -, ungeachtet der Frage, ob die Ausländerbehörden an dessen Bestimmungen nach Rücknahme des Vorbehalts im Juli 2010 unmittelbar gebunden sind (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 Az. 1 B 22.10 RdNr. 4; OVG Lüneburg vom 18.1.2011 DVBl 2011, 289).

    Denn auch nach Art. 3 Abs. 1 KRK ist zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist, die Konvention sperrt aber nicht grundsätzlich jede Ausweisung eines Elternteils (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
    15 Nichts anderes ergibt sich aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes -UN-Kinderrechtskonvention, KRK (BGBl II 1992 S. 121) -, ungeachtet der Frage, ob die Ausländerbehörden an dessen Bestimmungen nach Rücknahme des Vorbehalts im Juli 2010 unmittelbar gebunden sind (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 Az. 1 B 22.10 RdNr. 4; OVG Lüneburg vom 18.1.2011 DVBl 2011, 289).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02

    Herabstufung einer Regelausweisung zur Ermessensausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
    Zudem unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Rechtssache, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 31. März 2003 (VBlBW 2004, 66) entschieden hat.
  • VGH Bayern, 31.05.2006 - 24 ZB 06.969
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
    Weitere Folgen zieht das Vorliegen eines besonderen Ausweisungsschutzes, unabhängig wie viele der in § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestände verwirklicht werden, nicht nach sich (vgl. Bereits BayVGH vom 31.5.2006 Az. 24 ZB 06.969 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen

    Vielmehr ist für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen (BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).

    Diese Entscheidung ist allerdings unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Erforderlichkeit zu treffen, was bedeutet, dass in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der gegenläufigen Interessen zu erfolgen hat (BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

    Gefordert wird lediglich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.3.2012 - 3 B 21.11 -, juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 -, NVwZ-RR 2012, 161; Senatsbeschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 62 f.), die im Rahmen des geltenden Asylrechts zu verwirklichen ist.
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 10 ZB 11.969

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Nachholung der Zustimmung;

    Denn an der Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Abwägung hat sich weder durch Art. 3 Abs. 1 KRK (BVerwG vom 10.2.2011 Az. 1 B 22/10 RdNr. 4) noch durch Art. 24 Abs. 3 GRCh etwas geändert (BayVGH vom 8.7.2011 Az. 10 ZB 10.3028 RdNr. 14, NdsOVG vom 12.7.2010 AZ. 8 LA 154/10
  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268

    Familiennachzug minderjähriger Kinder; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

    Denn durch diese Regelung hat sich nichts Wesentliches geändert, weil bereits bisher nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK bei ausländerrechtlichen Entscheidungen eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich war, bei der das besondere Gewicht der familiären Bindungen und insbesondere des Wohls minderjähriger Kinder zu berücksichtigen war (vgl. BVerwG a.a.O.; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 C 11.2677

    Ausweisung; Heroinhandel; Wiederholungsgefahr; Kind mit deutscher

    An dieser Beurteilung hat sich durch Art. 3 Abs. 1 UNKRÜbk nichts geändert (BayVGH vom 8.7.2011 Az. 10 ZB 10.3028 RdNrn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 08.07.2015 - 10 CE 15.1258

    Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den

    Auch wenn Art. 24 Abs. 3 GR-Charta zu einer Stärkung der Rechtsposition eines Kindes führen sollte, wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit in diese Rechte durch die Abschiebung eines Elternteils eingegriffen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 10.09.2013 - 2 A 192/11

    Asylfolgeverfahren; Dagestan; inländische Fluchtalternative; Kinderrechte;

    Gefordert wird lediglich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22/10 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 19.3.2012 - 3 B 21.11 -, juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 -, NVwZ-RR 2012, 161; OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 62 f.), die im Rahmen des geltenden Asylrechts zu verwirklichen ist.".
  • VG München, 08.05.2013 - M 15 K 12.30877

    Herkunftsland: Afghanistan (Kabul)

    Gefordert wird lediglich in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 19.3.2012 - 3 B 21.11 -, juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 -, NVwZ-RR 2012, 161; OVG Lüneburg, B.v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 62 f.), die im Rahmen des geltenden Asylrechts zu verwirklichen ist.
  • VGH Bayern, 29.05.2019 - 9 ZB 19.31543

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass nach Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, dass jedoch kein absoluter Vorrang vermittelt wird und das Kindeswohl einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht generell oder unter allen Umständen entgegen steht, sondern für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22/10 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 2.10.2012 - 8 LA 209/11 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 18 B 411/12

    Zumutbarkeit der familiären Lebensgemeinschaft im Ausland bei bestehendem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 1 B 22.10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2012 - 18 B 992/12 -, Bay. VGH, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 10 ZB 10.3028 -, juris; Nieders.
  • VG Köln, 27.08.2012 - 5 K 1231/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung auf der Grundlage von § 54 Nr. 6 AufenthG bei

  • VGH Bayern, 18.08.2011 - 10 ZB 10.2989

    Noch kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei begonnener, bisher positiv

  • VGH Bayern, 28.05.2019 - 9 ZB 19.31542

    Erfolgloser

  • VG Berlin, 30.03.2015 - 19 K 287.13

    Prüfungsmaßstab bei spezialpräventiv motivierter Ausweisung

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